Edelkrebs Badenburg
Putto mit Krebs an der Stuckdecke der Badenburg, Nymphenburger Schloßpark in München

Edelkrebs (Astacus astacus)
Edelkrebs © Andreas Hartl

Edelkrebs (Astacus astacus)
Der Edelkrebs tritt in unterschiedlichen Farbvariationen auf © Andreas Hartl


Edelkrebs

Bedrohter und nachtaktiver Panzerritter !



Der Fluss- oder Edelkrebs (Astacus astacus) war früher in ganz Mitteleuropa die häufigste Krebsart. Schon von Adeligen und Geistlichen des Mittelalters wurde der Edelkrebs als Delikatesse geschätzt und nachts von Hand oder mit Krebstellern und Reusen gefangen. Seit der Mensch im 19. Jahrhundert ausländische Krebsarten in unsere Gewässer eingeschleppt hat, sind die beiden heimischen Krebsarten - Edelkrebs und Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) - fast völlig verschwunden. Sie werden von der Krebspest (einer für sie tödlichen Infektionskrankheit) befallen, die gesunde Krebsbestände in wenigen Monaten dahinraffen kann.

Heute existieren nur mehr isolierte Restbestände dieser urtümlichen "Panzerritter" in Bayers Gewässern. Umso wichtiger ist es, die noch verbliebenen Populationen möglichst von ausländischen Krebsarten fern zu halten. Krebse erfüllen eine wichtige Funktion innerhalb der Gewässer-Ökosysteme: sie ernähren sich vorwiegend von kranken und toten Organismen und arbeiten als "Gesundheitspolizei". Dazu sind sie ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität und dienen vielen Wasserlebewesen als Nahrung.

Edelkrebse stellen im Gegensatz zum Steinkrebs keine sehr hohen Ansprüche an die Wasserqualität. Wichtiger ist eine vielfältige Gewässerstruktur, denn nur dort wo sie Schutz und Unterschlupf finden (wie z.B. unter Erlenwurzeln am Ufer), können sie auf Dauer überleben. Vor allem kurz nach der Häutung, wenn der Panzer noch weich ist ("Butterkrebs"), werden sie ansonsten eine leichte Beute von Raubfischen wie z.B. dem Aal, der bis in die 1990er-Jahre in sämtliche Gewässer des Biotopverbund-Gebiets eingesetzt wurde.

Krebse sind rechtlich den Muscheln, Neunaugen und Fischen gleichgestellt und dürfen laut Fischereigesetz nur vom Fischereiberechtigten gefangen werden. Eine kommerzielle Nutzung von Wildfängen (Kauf und Verkauf in größeren Mengen) ist nicht erlaubt und aus naturschutzfachlichen Gründen ohnehin nicht mehr vertretbar.


Edelkrebs (Astacus astacus)
Rote Liste (Bayern) 3 - gefährdet